1. Geltungsbereich, Abwehrklausel Die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH führt sämtliche - auch zukünftige - Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen aus. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht binnen 3 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung, oder Ausführung des Auftrages, den Bedingungen der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH schriftlich widersprochen wird. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH. 2. Auftragsannahme Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH schriftlich bestätigt sind, oder Auslieferung bzw. Leistung erfolgt ist. Das Einverständnis zur Speicherung der Auftragsdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben. 3. Preise und Zahlungen Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH angegebenen Preise verstehen sich zzgl. Frachtkosten, sowie der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Lieferung oder Teillieferung gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Erhalt der Ware oder der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Überziehung eines Zahlungsziels ist die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins der EZB zu berechnen. Schecks und Wechsel werden nur Zahlung halber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH über den Zahlungsbetrag verfügen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen. 4. Lieferung und Lieferverzug Falls nicht anders als schriftlich vereinbart sind alle Angebote der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH freibleibend und unverbindlich. Die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH Übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung eines Liefertermins. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH keinen Einfluss hat, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung durch Vorlieferanten etc. berechtigen den Besteller nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Nimmt der Käufer die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Wir behaltenuns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Statt einer Geltendmachung dieser Rechte sind wir nach Setzung und frachtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer mit angemessener Frist zu beliefern. Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug, solange er durch höhere Gewalt an der Annahme der Ware gehindert ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,
so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten bei Lagerung in unseren Räumen mindestens jedoch l% des Rechnungsbetrages für jeden Monat, dem Käufer in Rechnung zu stellen. 5. Versand- Gefahrenübergang Die Versendung erfolgt auf Gefahr dos Käufers. Bei Lieferung und Montage durch die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH geht die Gefahr mit Übergabe oder dem Einbau durch die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen. Verpackung- und Transportmittel sowie den Versandweg kann die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. 6. Eigentumsvorbehalt Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH. Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware oder an die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH abgetretene Forderung pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. 7. Mängelrügen Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Zustandes festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. 8. Gewährleistung Die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH leistet, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 24 Monate ab Lieferung Gewähr für einwandfreies Arbeiten in Bezug auf Material und Verarbeitung. Der Käufer hat die Ware nach Anlieferung zu untersuchen und einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nach Wahl der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort bereitzuhalten oder auf eigene Kosten und eigenes Risiko an die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH zurückzusenden. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt. Von der Gewährleistung ausgenommen sind abnutzbare Teile wie Gummi, Sicherungen, Batterien usw. Die Gewähr erstreckt sich nach Wahl der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH auf Instandsetzung oder Einsatz der beanstandeten Teile oder Geräte. Die ausgebauten und ersetzten Teile werden Eigentum der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH. Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen öfter als zweimal fehlgeschlagen, hat der Kunde das Recht zur Wandlung oder Minderung. 9. Gewährleistung für Software Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen jeglicher Art nicht völlig ausgeschlossen werden
können. Im übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen des Softwareherstellers 10. Schadensersatzansprüche Schadensersatzansprüche gegen die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte, bei Systemen, ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft. In jedem Lieferungsfall ist die Höhe der Haftung auf den Verkehrswert der Lieferung oder der Leistung begrenzt, alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitestgehenden Haftungsausschlusses. 11. Sonstige Ansprüche Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen Vertragsverletzungen oder Verschulden, bei Vertragsabschluss, im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht Übertragbar, es sei denn, die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH. bestätigt schriftlich die Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen namentlich benannten Dritten. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon jetzt durch eine neue, wirksamere Bestimmung ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Form, um Gültigkeit zu erlangen. 12. Erfüllungsort – Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Leipzig. Es gilt, unter Ausschluss internationaler Rechte ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen in das Ausland. Zusätzliche Bedingungen für Maschinenreparaturen: Bei Reparaturen werden die tatsachlichen anfallenden Arbeits- und Wegezeiten, Fahrtkosten und Spesen, sowie die eingebauten Ersatzteile berechnet. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig und gelten nur für die dann aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und der Höhe nach nur annähernd verbindlich. Transport: Falls Maschinen zur Reparatur in unsere Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk gebracht werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mängel: Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestem innerhalb von 8 Tagen nach der Reparatur, schriftlich zu melden. Dem Käufer wird der Abschluss von Instandhaltungsvereinbarungen (FULL SERVICE) empfohlen.