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Beck Bürotechnik GmbH
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Kolmstr.17, 04299 Leipzig
0341/86 28 522
0341/86 28 523
info@beck-buerotechnik.de
Olivetti D-Copia 4023
Olympia CM941
Olivetti MF3303
Reparatur
und
Wartung von Bürotechnik

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich, Abwehrklausel
Die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH
führt sämtliche - auch zukünftige - Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen aus. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht binnen 3 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung, oder Ausführung des Auftrages, den Bedingungen der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH schriftlich
widersprochen wird. Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen bedürfen in
jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der
Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH.
2. Auftragsannahme
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH schriftlich bestätigt sind, oder Auslieferung bzw. Leistung erfolgt ist. Das Einverständnis zur Speicherung der Auftragsdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
3. Preise und Zahlungen
Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen der Firma BECK
BÜROTECHNIK GMBH angegebenen Preise
verstehen sich zzgl. Frachtkosten, sowie der
zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Bei Lieferung oder Teillieferung gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Verkaufspreis. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Erhalt der Ware oder der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Überziehung eines Zahlungsziels ist die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszins der EZB zu berechnen. Schecks und Wechsel werden nur Zahlung halber angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH über den Zahlungsbetrag verfügen kann.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich
um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
4. Lieferung und Lieferverzug
Falls nicht anders als schriftlich vereinbart sind alle Angebote der Firma BECK
BÜROTECHNIK GMBH freibleibend und
unverbindlich. Die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH Übernimmt keine
Gewähr für die Einhaltung eines Liefertermins. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die die
Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH keinen
Einfluss hat, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung durch Vorlieferanten etc. berechtigen den Besteller nicht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten. Schadensersatzansprüche des
Käufers sind in diesem Falle ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig. Nimmt der Käufer
die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall können wir 15% des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich nur wesentlich geringer  Schaden entstanden ist. Wir behaltenuns vor, einen höheren tatsächlichen Schaden
geltend zu machen. Statt einer Geltendmachung
dieser Rechte sind wir nach Setzung und
frachtlosem Ablauf einer angemessenen Frist
berechtigt, anderweitig über die Ware zu
verfügen und den Käufer mit angemessener
Frist zu beliefern.
Der Käufer kommt nicht in Annahmeverzug,
solange er durch höhere Gewalt an der
Annahme der Ware gehindert ist. Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,

so sind wir berechtigt, beginnend einen
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
die durch die Lagerung entstehenden
Kosten bei Lagerung in unseren Räumen
mindestens jedoch l% des Rechnungsbetrages
für jeden Monat, dem Käufer in Rechnung
zu stellen.
5. Versand- Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr dos
Käufers. Bei Lieferung und Montage durch
die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH
geht die Gefahr mit Übergabe oder dem
Einbau durch die Firma BECK
BÜROTECHNIK GMBH auf den Käufer
über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
Verpackung- und Transportmittel sowie
den Versandweg kann die Firma BECK
BÜROTECHNIK GMBH unter Ausschluss
jeder Haftung auswählen. Eine Versicherung
der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur
auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten
des Käufers.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt
geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung
der Forderung aus der Geschäftsverbindung
Eigentum der Firma BECK
BÜROTECHNIK GMBH. Zur Sicherheitsübereignung
und Verpfändung der Vorbehaltsware
ist der Käufer nicht berechtigt. Der
Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die
ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware
oder an die Firma BECK BÜROTECHNIK
GMBH abgetretene Forderung pfänden oder
in sonstiger Weise darauf zugreifen. Der
Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand
wahrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
7. Mängelrügen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder
unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen
erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden
Zustandes festgestellt werden, sind unverzüglich,
spätestens binnen 8 Tagen, nach Erhalt
der Ware schriftlich mitzuteilen.
8. Gewährleistung
Die Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH
leistet, wenn nichts anderes vereinbart wurde,
24 Monate ab Lieferung Gewähr für
einwandfreies Arbeiten in Bezug auf Material
und Verarbeitung. Der Käufer hat die
Ware nach Anlieferung zu untersuchen und
einen festgestellten Mangel unverzüglich
schriftlich anzuzeigen und nach Wahl der
Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH die
Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort
bereitzuhalten oder auf eigene Kosten
und eigenes Risiko an die Firma BECK
BÜROTECHNIK GMBH zurückzusenden.
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen,
soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen
irgendwelcher Art oder Reparaturen
an der Ware vornimmt oder die Ware
unsachgemäß behandelt. Von der Gewährleistung
ausgenommen sind abnutzbare Teile
wie Gummi, Sicherungen, Batterien usw.
Die Gewähr erstreckt sich nach Wahl der
Firma BECK BÜROTECHNIK GMBH auf
Instandsetzung oder Einsatz der beanstandeten
Teile oder Geräte. Die ausgebauten und
ersetzten Teile werden Eigentum der Firma
BECK BÜROTECHNIK GMBH.
Nur wenn Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen
öfter als zweimal fehlgeschlagen, hat
der Kunde das Recht zur Wandlung oder
Minderung.
9. Gewährleistung für Software
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass
nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand
Fehler in Softwareprogrammen
jeglicher Art nicht völlig ausgeschlossen werden

können. Im übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen
des Softwareherstellers
10. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die Firma
BECK BÜROTECHNIK GMBH verjähren
binnen eines Jahres ab Lieferung der Produkte,
bei Systemen, ab Mitteilung der
Betriebsbereitschaft. In jedem Lieferungsfall
ist die Höhe der Haftung auf den Verkehrswert
der Lieferung oder der Leistung
begrenzt, alle darüber hinausgehenden
Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden,
sind ausgeschlossen. Im übrigen bleibt es
bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit
des weitestgehenden Haftungsausschlusses.
11. Sonstige Ansprüche
Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen
nicht besonders hervorgehoben, sind
Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere
auch wegen Vertragsverletzungen
oder Verschulden, bei Vertragsabschluss, im
Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten
ausgeschlossen. Die Rechte des
Käufers aus diesem Vertrag sind nicht Übertragbar,
es sei denn, die Firma BECK
BÜROTECHNIK GMBH. bestätigt schriftlich
die Übertragung der Rechte und Pflichten auf
einen namentlich benannten Dritten. Sollte
eine oder mehrere Bestimmungen dieser
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung gilt schon jetzt durch eine
neue, wirksamere Bestimmung ersetzt, die
möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen
Zweck erfüllt. Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen ausdrücklich der
schriftlichen Form, um Gültigkeit zu erlangen.
12. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist
Leipzig. Es gilt, unter Ausschluss internationaler
Rechte ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen
in das Ausland.
Zusätzliche Bedingungen für Maschinenreparaturen:
Bei Reparaturen werden die tatsachlichen
anfallenden Arbeits- und Wegezeiten, Fahrtkosten
und Spesen, sowie die eingebauten
Ersatzteile berechnet. Kostenvoranschläge
sind kostenpflichtig und gelten nur für die
dann aufgeführten Arbeiten. Sie sind nur in
schriftlicher Form und der Höhe nach
nur annähernd verbindlich.
Transport:
Falls Maschinen zur Reparatur in unsere
Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk
gebracht werden müssen, erfolgt der Transport
auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Mängel:
Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich,
spätestem innerhalb von 8 Tagen
nach der Reparatur, schriftlich zu melden.
Dem Käufer wird der Abschluss von Instandhaltungsvereinbarungen
(FULL SERVICE)
empfohlen.

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